Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 10.10.2006 - 11 U 3/06 (Kart) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 81 Abs 3 EG, EGV 1400/2002, § 20 Abs 1 GWB
Wettbewerbsbehinderung beim Kraftfahrzeugvertrieb: Anspruch auf Abschluss eines Werkstatt-Servicevertrages im Rahmen eines qualitativ selektiven Vertriebssystems - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsanspruch auf Authorisierung als Kraftfahrzeughändler; Darlegungslast und Beweislast hinsichtlich einer Behinderung gegenüber gleichartigen Unternehmen; Pflicht zum Abschluss eines Händlervertrages oder Servicevertrages; Verweigerung des Vertragsabschlusses wegen ...
- Judicialis
GWB § 20
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GWB § 20
Kein Kontrahierungszwang eines Automobilherstellers zum Abschluss eines Werkstatt-Serviecevertrages - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 16.12.2005 - 11 O 21/05
- OLG Frankfurt, 10.10.2006 - 11 U 3/06 (Kart)
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2007, 121
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.06.2005 - KZR 26/04
Qualitative Selektion
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2006 - 11 U 3/06
Zivilrechtlich durchsetzbare Verhaltenspflichten des Kraftfahrzeugherstellers lassen sich aus ihr nicht herleiten (BGH, Urt. v. 28.06.2005 - KZR 26/04 - qualitative Selektion - GRUR INT. 2006, 57).Zwar kommt eine Verpflichtung der Beklagten, die Klägerin als Vertragswerkstatt zuzulassen, grundsätzlich auch unter dem Gesichtspunkt der Vermeidung einer ihr nach § 20 Abs. 1 GWB verbotenen unbilligen Behinderung der Klägerin in Betracht (BGH, Urteil vom 28.06.2005 a. a. O., S. 10 f.).
- BGH, 10.12.1985 - KZR 22/85
Abwehrblatt II - Funktionelle Austauschbarkeit von Anzeigenblättern und …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2006 - 11 U 3/06
Ein Unternehmen, das Ansprüche aus §§ 33, 20 GWB geltend macht, trägt die Darlegungs- und Beweislast nicht nur für die Normadressateneigenschaft des Behindernden, sondern auch für das Vorliegen eines gleichartigen Unternehmens üblicherweise zugänglichen Geschäftsverkehrs und einer Behinderung oder unterschiedlichen Behandlung gegenüber gleichartigen Unternehmen ohne sachlich gerechtfertigten Grund (BGHZ 96, 337 - Abwehrblatt II und ständige Rechtsprechung).
- OLG Frankfurt, 12.03.2019 - 11 U 8/15
Verpflichtung zu Anschlussvertrag für Vertragshändler des Automobilherstellers
Zwar muss grundsätzlich derjenige, der Aufnahme in ein qualitatives selektives Vertriebssystem begehrt, darlegen, dass er alle Qualitätsmerkmale erfüllt, die die zugelassenen Servicepartner aufweisen (vgl. BGH Urteil vom 30.6.1981, KZR 11/80; Senat, Urteil vom 10.10.2006, 11 U 3/06- juris Rdnr. 37).